Der Trauerfall - Friedhof


Friedhöfe unterstehen

i. d. R. den Kommunen,

d. h. Zugehörigkeit zu einer Kirche oder eine Konfession spielt keinerlei Rolle um dort bestattet zu werden.

 

Es gibt aber auch spezielle kirchliche Friedhöfe sowie Friedhöfe, die seperate Grabfelder für z. B. Menschen muslimischen oder jüdischen Glaubens eingerichtet haben.

Jeder Bürger hat an seinem angemeldeten Hauptwohnsitz,
ein Anrecht auf eine Grabstätte. Möchte jemand in einer anderen Gemeinde oder Stadt beerdigt werden, sollte im Vorfeld nachgefragt werden, ob dies grundsätzlich möglich ist (Platzgründe), gegebenenfalls müssen Auswärtigen-Zuschläge bezahlt werden.

 

Wir beraten Sie gerne ausführlich.