Der Trauerfall - Urnenbestattung


 Das Deutsche Bestattungsgesetz schreibt vor, dass ein Sarg oder eine Urne auf einem dafür vorgesehenen Friedhof bestattet werden muss.

Die Verwendung eines Sarges zum Zwecke der Feuerbestattung ist ebenfalls vorgeschrieben.

 

Urnenwahlgrab

Der Name Wahlgrab gewährleistet, dass nach Beendigung der Laufzeit/Ruhefrist, ein Wahlrecht zur Verlängerung und Weiternutzung

des Grabes ausgeübt werden darf oder kann. Bei Hinzubelegungen,

z. B. in ein Doppelgrab wird die Nutzungszeit verlängert. Je nach Art und Größe der Grabstätte können mehrere Beisetzungen in dieser Grabanlage vorgenommen werden.

 

Urnen-Reihengrab

Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt - eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden, die Laufzeit kann nicht verlängert werden.

 

Gemeinschaftsfeld für Urnenbestattungen

Wird auf den Friedhöfen in leicht unterschiedlicher Form nur zum Teil angeboten. Die Pflege dieses Feldes wird entweder von der Friedhofsverwaltung oder von einer Gärtnergemeinschaft vorgenommen. Die Pflegekosten sind in den Friedhofsgebühren enthalten oder müssen separat an die Gärtnergemeinschaft entrichtet werden.

Das Gemeinschaftsfeld ist die Alternative zu einer anonymen Beisetzung. Das jeweilige Grab wird auch mit einer Steinplatte oder mit einem individuellem Stein versehen.

 

Friedwald oder Ruheberg - Ruhe unter Bäumen

Es gibt die Möglichkeit die Asche eines Verstorbenen im Wurzelbereich

eines Baumes einzubringen. KLINGELE BESTATTUNGEN organisiert selbstverständlich auch solche Bestattungen. Der nächstgelegene Waldfriedhof ist der RUHEBERG bei Oberried. Außerdem bieten immer mehr "reguläre" Friedhöfe auch innerhalb ihrer eigenen Friedhofsareale solche "Waldfelder" an.

 

Asche-Streufeld

Auf dem Gelände des Krematoriums in Sausheim/Frankreich

gibt es den „Garten der Erinnerung“ mit der Möglichkeit Asche

eines Verstorbenen dort auszustreuen.

Einige Bundesländer bieten diese Möglichkeit mittlerweile ebenfalls an.

In Baden-Württemberg allerdings nicht.

 

Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird die Urne im Meer beigesetzt.
Dazu fährt ein Schiff auf die offene See hinaus und übergibt die Urne außerhalb der dem Meer. Die Angehörigen können auf Wunsch der Zeremonie beiwohnen. Seebestattungen finden in dafür extra ausgewiesenen Meereszonen mittlerweile weltweit statt.

Oft in der Ost- oder Nordsee. Nach dem neuen Bestattungsgesetz muß der Verstorbene zu Lebzeitenden den Wunsch seiner Seebestattung schriftlich niedergelegt haben.

 

Außerdem werben Anbieter mit weiteren Bestattungsmöglichkeiten der Asche, die allerdings in Deutschland weitgehend verboten sind und deshalb im benachbarten Ausland stattfinden.

  • Ausstreuen der Asche aus einem Heißluftballon
  • Weltraumbestattung einer kleinen Urnenkapsel
  • Aus der Asche eines Menschen wird ein Diamant gepresst

Auch hierzu erteilen wir Ihnen gerne Auskunft und beraten Sie.